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Selbstverständlich sind unsere Türsysteme den einschlä-
gigen Vorgaben entsprechend geprüft.
Dies gilt insbesondere für den auch hier zwingend vorge-
schriebenen Nachweis der
Systemkonformität gemäß
CE EN 14351-1
welchen wir dank unserer patentrechtlich geschützten
Entwicklung (DPMA 202014006835.6) vollumfänglich
sowohl für die Falzgebung als auch für die Lichtausschnitte
gewährleisten können.
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